Ab dem 1. Januar 2025 treten bedeutende Änderungen für den Kauf und die Nutzung biozidhaltiger Antifouling-Produkte in Kraft. Diese Regelungen, festgelegt durch die neue Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemBiozidDV), betreffen ausschließlich private Endverbraucher und zielen auf eine sicherere sowie umweltbewusstere Verwendung dieser Produkte ab. In diesem Artikel finden Sie eine kompakte Übersicht sowie detaillierte Informationen, damit Sie bestens vorbereitet sind.
Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen
-
Keine Selbstbedienung mehr: Biozidhaltige Produkte dürfen nicht mehr frei zugänglich verkauft werden.
-
Verpflichtende Beratung: Der Erwerb ist nur nach einer persönlichen oder fernmündlichen Abgabegespräch durch geschultes Personal möglich.
-
Nachweis der Anwendungsberechtigung: Kunden müssen gegebenenfalls ihre Qualifikation zur sachgerechten Anwendung nachweisen. Dort reicht ein Nachweise eines Segelscheines oder ähnliches. In der Praxis spielt diese Regelung aber keine Rolle.
-
Geltung auch im Online-Handel: Abgabegespräche sind auch bei Onlinebestellungen erforderlich.
-
Alternative Produkte: Biozidfreie Beschichtungen bleiben frei zugänglich und können eine umweltfreundliche Alternative sein.
Warum gibt es die neuen Regelungen?
Die Biozid-Verordnung dient dazu, den Einsatz gefährlicher Inhaltsstoffe zu regulieren und Umweltschäden durch unsachgemäßen Gebrauch zu vermeiden. Bestimmte biozide Substanzen wie Kupferverbindungen oder Isothiazolinon können Gewässer nachhaltig belasten. Durch die neuen Vorschriften soll sichergestellt werden, dass Antifouling-Produkte ausschließlich von sachkundigen Anwendern genutzt werden.
Details der neuen Verordnung
Betroffene Produkte
Die Regelung betrifft Antifouling-Produkte mit folgenden bioziden Wirkstoffen:
-
Kupferverbindungen (z. B. Dikupferoxid, Kupferthiocyanat)
-
Isothiazolinon (DCOIT)
-
Dichlofluanid
-
Tolylfluanid
-
Tralopyril
-
Zineb
Regeln für den stationären Handel
-
Verbot der Selbstbedienung: Produkte dürfen nicht mehr frei im Regal stehen. Sie müssen in verschlossenen Bereichen aufbewahrt werden.
-
Beratungspflicht: Der Verkauf ist nur durch geschultes Personal erlaubt, das über die sichere Anwendung und Umweltauswirkungen der Produkte informiert.
-
Nachweispflicht: Kunden müssen ihre Berechtigung zur Anwendung gegebenenfalls nachweisen, z. B. durch einen Boots- oder Segelschein.
Regeln für den Online-Handel
Auch im Online-Handel gelten die neuen Vorschriften. Vor Abschluss des Kaufs ist ein Beratungsgespräch per Telefon oder Video erforderlich. Erst nach der Beratung darf der Verkauf abgeschlossen werden.
Praktische Tipps für Bootseigner
-
Frühzeitiger Kauf: Bis Ende 2024 können Sie Antifouling-Produkte noch ohne Einschränkungen erwerben. Es empfiehlt sich, Vorräte anzulegen, um Engpässe oder Verzögerungen zu vermeiden.
-
Lagerung:
-
Temperatur: Lagern Sie Produkte an einem frostfreien, trockenen Ort bei 5-25 °C.
-
Haltbarkeit: Ungeöffnete Gebinde halten in der Regel bis zu drei Jahre, angebrochene sollten innerhalb von neun Monaten aufgebraucht werden.
-
Vermeidung: Direkte Sonneneinstrahlung, Hitze und Frost vermeiden.
-
-
Prüfen von Alternativen: Biozidfreie Beschichtungen sind umweltfreundlicher und in vielen Fällen ausreichend, insbesondere in Binnengewässern.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Warum wurde die ChemBiozidDV eingeführt? Um sicherzustellen, dass biozidhaltige Produkte sachgerecht und umweltschonend angewendet werden.
Welche Produkte sind betroffen? Alle Antifouling-Produkte mit bioziden Wirkstoffen, darunter Kupferverbindungen und andere Substanzen, die in der Verordnung aufgeführt sind.
Welche Nachweise werden benötigt? Je nach Produkt können Boots- oder Segelscheine erforderlich sein, um die Anwendungsberechtigung nachzuweisen.
Sind biozidfreie Alternativen eine gute Wahl? Ja, insbesondere in Binnengewässern sind sie eine effektive und umweltfreundliche Lösung.
Fazit
Die neue Biozid-Verordnung bringt erhebliche Änderungen für den Kauf und die Nutzung von Antifouling-Produkten. Bootseigner sollten sich frühzeitig informieren, um die neuen Anforderungen zu erfüllen. Eine rechtzeitige Bevorratung und die Prüfung umweltfreundlicher Alternativen sind sinnvoll, um den Übergang in die Saison 2025 reibungslos zu gestalten.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns bei Fragen oder lassen Sie sich von unserem Team beraten!
Share: